Kempf / Keller / Meierhöfer
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer &
Unternehmensberatung
Hinter den Zäunen 4
68519 Viernheim
Tel: 06204/9681-0
E-Mail: info@bkkp.de

Über unsere Kanzlei

Kompetenz schafft Vertrauen!

1969 wurde in Viernheim der Grundstein für die heutige Kempf / Keller / Meierhöfer GbR gelegt. Seit über 50 Jahren genießt unsere überregional tätige Sozietät aus inzwischen vier Berufsträgern das geschätzte Vertrauen ihrer durch kompetente Beratung stetig wachsenden Mandantschaft.


Als eine der führenden Kanzleien im Südwesten Deutschlands gelten Kempf / Keller / Meierhöfer in der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung von Tankstellen, Autohöfen, Autobahntankstellen, Autobahnraststätten, Autohäusern, Motorradhändlern sowie Franchisenehmern als absolute Branchenspezialisten und sind hierfür weit über das Rhein-Neckar- und das Rhein-Main-Gebiet hinaus bekannt.
Weiterhin betreuen wir - branchenübergreifend - mittelständische und kleine Unternehmen, Freiberufler (insb. Ärzte), Existenzgründer (Startups) sowie Privatpersonen mit einfachem und komplexem Beratungsbedarf. Unseren Schwerpunkt sehen wir hier bei familien- bzw. inhabergeführten Unternehmen aller Rechtsformen und Größenordnungen (Umsatz zwischen 300.000 € und 30 Mio. €)
Partner

Über 50 Mitarbeiter darunter Steuerfachwirte, Steuerfachangestellte, Bilanzbuchhalter, Finanzbuchalter, Fachassistenten für Lohn und Gehalt.
Regelmäßige Fort- und Weiterbildung unserer Mitarbeiter sowie entsprechende Förderungen sind für uns selbstverständlich.

Bernd Kempf

Steuerberater


Diplom-Betriebswirt (BA)


Regelmäßige Fortbildungen auf allen Gebieten
des Steuer- und Wirtschaftsrechts


Seit 1990 bei KKM

Patrick Kempf

Wirtschaftsprüfer


Steuerberater


MBA an der Mannheim Business School


Executive MBA der Tongji-Universität Shanghai


Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)


Bachelor of Science in Finanzen &
Rechnungswesen an der Goethe-Universität Frankfurt


Regelmäßige Fortbildungen auf dem Gebiet des Steuerrechts
sowie der Wirtschaftsprüfung


Harvard Business School Online, Certificate in Negotiation Mastery (2021)


Seit 2018 bei KKM, davor mehrere Jahre bei der Deloitte
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH in Frankfurt


Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Chinesisch,
Grundkenntnisse in Spanisch und Italienisch.

Thomas Keller

Steuerberater


Diplom-Betriebswirt (FH)


Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)


Regelmäßige Fortbildungen auf allen Gebieten des Steuer- und
Wirtschaftsrechts


Mitglied im Steuerausschuss der IHK Pfalz


Mitglied im Arbeitskreis „edtas“ der eurodata AG
(„edtas“ = eurodata-Tankstellen-Abrechnungs-System)


Seit 2000 bei KKM, davor mehrere Jahre in der BASF-Gruppe und dort zuletzt
als Steuerabteilungsleiter einer inländischen Gruppengesellschaft tätig


Sprachen: Deutsch, Englisch

Tobias Meierhöfer

Steuerberater


Diplom-Finanzwirt (FH)


Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.)


Regelmäßige Fortbildungen auf allen Gebieten des Steuer- und
Wirtschaftsrechts


Seit 2006 bei KKM, davor in der Finanzverwaltung
Leistungen

Steuerberatung

Jahresabschlüsse & betriebliche Steuererklärungen
Wir verstehen den Jahresabschluss als Aushängeschild für Ihr Unternehmen und als Informations- und Entscheidungsgrundlage. Wir beraten Sie hinsichtlich bilanzieller, steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Auswirkungen und weisen auf Gestaltungsmöglichkeiten proaktiv hin. Selbstverständlich betreuen wir für Sie auch Betriebs- und Außenprüfungen.
Finanzbuchhaltung
Wir erstellen die laufende Finanzbuchhaltung für Ihr Unternehmen. Mit einer aussagekräftigen und aktuellen Finanzbuchhaltung können Sie Ihr Unternehmen steuern und rechtzeitig agieren. Der Einsatz von DATEV Unternehmen Online ist hier für uns selbstverständlich, um unseren Mandanten jederzeit die notwendigen Auswertungen zur Verfügung zu stellen. Wenn gewünscht, arbeiten wir mit entsprechenden Branchen- auswertungen und Kostenrechnung.
Private Steuererklärungen & Gewinnermittlungen
Wir begleiten Sie auf dem Weg zur Erfüllung Ihrer steuerlichen Pflichten und erstellen private Steuererklärungen sowie Gewinnermittlungen. Im Rahmen der Beratung weisen wir auf Gestaltungsmöglichkeiten hin, um Ihre Steuerlast zu optimieren.
Steuerliche Gestaltungsberatung
Als Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) sind wir auf die Nachfolgeplanung von Unternehmen sowie mit komplexen Sachverhalten im Rahmen der Erbschaftsteuer spezialisiert. Vor allem im Bereich der Familienunternehmen und inhabergeführten Unternehmen verfügen wir über das notwendige Fingerspitzengefühl um auch hier für alle Beteiligten eine optimale Lösung zu finden und diese umzusetzen. Wir beraten zu Unternehmensumwandlungen und Holding-Strukturen. Zudem können wir auf ein etabliertes Netzwerk von Rechtsanwälten, Fachanwälten, Notaren sowie Banken zurückgreifen, die bei Bedarf hinzugezogen werden können.
Lohnbuchhaltung
Wir erstellen für Sie Lohn- und Gehaltsabrechnungen und übermitteln Auswertungen digital. Zudem beraten wir Sie aktiv in sämtlichen lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlichen Belangen wie zum Beispiel der Nettolohnoptimierung. Auch im Bereich der Lohnbuchhaltung verfügen wir über Branchenexpertise und setzen auf digitale Zusammenarbeit.

Wirtschaftsprüfung

Jahresabschlussprüfung
Wir führen gesetzliche und freiwillige Jahresabschluss- prüfungen gem. ISA (DE) sowie bestimmten IDW Prüfungsstandards durch. Dies umfasst sowohl Jahresabschlüsse, die nach HGB aufgestellt wurden, als auch nach IFRS/IAS.
Unternehmensbewertung
Wir erstellen Unternehmensbewertungen abhängig vom Bewertungsanlass. Neben der Anwendung des IDW S1 verfügen wir auch über die notwendige Kompetenz und Erfahrung zur Bewertung von kleinen und mittleren Unternehmen.
Due Dilligence
Wir führen Financial Due Diligence und Tax Due Diligence Prüfungen insbesondere bei Unternehmenstransaktionen (Unternehmenskauf/Unternehmensverkauf) durch. Im Rahmen der Transaktionsberatung zeigen wir Ihnen potentielle Risiken auf und bereiten relevante Informationen zur Entscheidungsfindung auf.

Unternehmensberatung

Erstellung von Business Plänen
Begleitung von Bankgesprächen
Allgemeine Betriebswirtschaftliche Beratung bei der wir Ihr Unternehmen als Ganzes im Blick haben.

Ein Steuerberater in Viernheim übernimmt alle Aufgaben, die die betriebs- und steuerrechtlichen Belange seiner privaten und betrieblichen Auftraggeber betrifft.

Im privaten Bereich ist er insbesondere für die Erstellung der Einkommensteuererklärung insbesondere bei komplexem Beratungsbedarf und der Erbschaftssteuererklärung verantwortlich.  Die steuerliche Beratung umfasst alle Tätigkeiten, die mit dieser Aufgabe in Zusammenhang stehen. Hierzu zählen z. B. die Erinnerung der Mandanten an ihre Abgabepflichten und die pünktliche Einreichung der Erklärungen beim Finanzamt.

Für die betrieblichen Mandanten wird in einer Steuerberatung die laufende Finanzbuchführung erstellt. Diese Aufgabe umfasst auch die Abgabe der monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldung. Beschäftigt ein Unternehmer Mitarbeiter, kann er seinem Berater die monatlich zu erstellende Lohn- und Gehaltsabrechnung übertragen.
Zum Jahresende werden die Jahresabschlüsse von bilanzierenden Unternehmen (bspw. Jahresabschluss einer GmbH) und Einnahmenüberschussrechnungen, die Abschlüsse der freiberuflichen oder der gewerblichen Mandanten erstellt. Mit diesem Tätigkeitsbereich ist auch die Erstellung und termingerechte Abgabe der betrieblichen Steuererklärungen verbunden. Hierzu zählen die Umsatzsteuererklärung, die Gewerbesteuererklärung und – wenn das Unternehmen eine Kapitalgesellschaft ist – die Körperschaftssteuererklärung.

Neben diesen Aufgaben übernimmt er Existenzgründungsberatungen und weitere Beratungen im betriebswirtschaftlichen Bereich wie z.B. die Erstellung von Business Plänen. Hier werden z. B. die Vor- und Nachteile abgewogen, die einem Mandanten mit der Gründung einer GmbH (Rechtsformberatung aus steuerlicher Sicht) entstehen.

Zu den weiteren Beratungsfeldern des Steuerberaters gehört die Analyse von Konzepten, mit denen seine Mandanten möglichst wenig Steuern (steuerliche Gestaltungsberatung) zahlen müssen. Darüber hinaus wird er auch im Steuerstrafrecht aktiv. Er unterstützt seine Mandanten z. B. bei der Erstattung einer Selbstanzeige.

Damit ein Steuerberater seine Mandanten umfassend informieren kann, ist es für ihn unerlässlich, dass er sich regelmäßig im Steuerrecht und in angrenzenden Rechtsgebieten – z. B. Handelsrecht, Gesellschaftsrecht oder Sozialversicherungsrecht – fortbildet.

Steuerberatung bedeutet, dass z. B. ein Steuerberater in Viernheim seine Mandanten in allen steuerlich relevanten Angelegenheiten unterstützt.

Zu den wichtigsten Aufgabengebieten der Steuerberatung gehören die Erstellung privater und betrieblicher Steuererklärungen, die Buchführung und die Abschlusserstellung (Einnahmenüberschussrechnung und Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang), die Abrechnung von Löhnen und Gehältern und die Vertretung der Mandanten vor den Finanzgerichten und gegenüber dem Finanzamt bei Betriebsprüfungen und Außenprüfungen.

Übt ein Steuerberater seinen Beruf aus, muss er sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. Hierzu zählen nicht nur die handelsrechtlichen und die steuerrechtlichen Bestimmungen, sondern auch die Regelungen, die sich aus dem Steuerberatungsgesetz, der Vergütungsordnung für Steuerberater und der Berufsordnung ergeben.

Die Beauftragung eines Steuerberaters lohnt sich immer dann, wenn sich bei der Erledigung der steuerlichen Angelegenheiten komplexe Sachverhalte ergeben.

Durch seine Ausbildung und durch seine ständigen Fortbildungen – hierzu ist der Berater im Steuerrecht nach der Berufsordnung verpflichtet – hat er sich ein Fachwissen angeeignet, mit dem er seine Mandanten umfassend unterstützen kann.

Muss der Mandant z. B. eine Lohn- und Gehaltsabrechnung einrichten, trägt er dafür Sorge, dass die Mitarbeiter pünktlich ihr Geld erhalten und die Lohnsteueranmeldung termingerecht beim Finanzamt eingereicht wird. Bei der Beauftragung eines Steuerberaters übernimmt dieser darüber hinaus auch die Korrespondenz mit den Sozialversicherungsträgern.

Im Weiteren lohnt sich die Zusammenarbeit auch, wenn der Mandant gegen eine unkorrekte Steuerveranlagung angehen möchte. Der Steuerberater in Viernheim führt im Namen des Mandanten das Einspruchsverfahren und verfasst die Klageschrift, wenn die Angelegenheit nur vor dem Finanzgericht geklärt werden kann.

Außerdem nutzt ein Steuerberater alle Möglichkeiten zur Steueroptimierung, die das Steuerrecht vorsieht. Hierzu zählen z. B. die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetrages oder die neuen Abschreibungsregeln, die bei der Anschaffung eines Computers oder eines Druckers angewandt werden dürfen.

Ein Wirtschaftsprüfer hat viele Tätigkeitsbereiche. Zu seinen wichtigsten Aufgabengebieten zählt die Durchführung von freiwilligen und gesetzlichen Jahresabschlussprüfungen. Hiervon sind u.a.die Kapitalgesellschaften (GmbH und auch GmbH & Co. KG) betroffen, die keine kleine Kapitalgesellschaft ist, d.h. die sich aufgrund des Überschreitens einer Bilanzsumme von 6.000.000 Euro oder eines Jahresumsatzes von mehr als 12.000.000 Euro der jährlichen Prüfung unterziehen müssen. Ein weiteres Kriterium für die Prüfungspflicht ist, wenn das Unternehmen mehr als 50 Arbeitnehmer beschäftigt.

Zu der Prüfung des Jahresabschlusses eines Großunternehmens kommen weitere Prüfungen, für deren Durchführung auch ein Wirtschaftsprüfer in Viernheim beauftragt wird. Hierzu zählt z. B. die Due Dilligence Prüfung (Financial Due Diligence und Tax Due Diligence).
Zudem erstellt ein Wirtschaftsprüfer in Viernheim Unternehmensbewertungen nach IDW S1. In Abhängigkeit vom Bewertungsanlass und der Aufgabenstellung erfolgt die Ermittlung des Unternehmenswertes nach unterschiedlichen Methoden. Dazu gehören zukunftsorientierte (Ertragswertverfahren, Discounted Cash Flow) oder auch marktorientierte (Multiplikatormethoden) Verfahren der Unternehmensbewertung.

Ein Prüfer berät seine Mandanten in allen betriebswirtschaftlichen und unternehmerischen Angelegenheiten. Er wird z. B. tätig, wenn zwei Unternehmen eine Fusion beschließen. Hier ist er für die Bewertung der beiden Unternehmen zuständig. Außerdem unterstützt er den Übernahmeprozess mit einer ausführlichen betriebswirtschaftlichen Beratung.

Ein Unternehmen kann eine Wirtschaftsprüfung mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragen. Der Wirtschaftsprüfer geht mit dieser Aufgabe die Pflicht ein, ein unabhängiges Gutachten zu erstellen, das auch zum Nachteil seines Auftraggebers ausfallen könnte.

Im Übrigen kann ein Prüfer auch dieselben Aufgaben wie ein Steuerberater übernehmen. Er erstellt z. B. einen Jahresabschluss und fühlt sich für die Deklaration der betrieblichen Steuern verantwortlich.

Zu beachten ist allerdings, dass er nach den handelsrechtlichen Bestimmungen nicht den Jahresabschluss prüfen darf, den er selbst erstellt hat.
Das Ganze im Blick behalten.
Wir verstehen die Steuerberatung als Teil einer umfassenden
Wirtschafts-, Finanz-, Unternehmens- und auch Lebensberatung.